Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: Juni 2012
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Sie gelten im unternehmerischen Geschäftsverkehr auch dann, wenn die andere Vertragspartei sie nicht kennt; auf Anforderung werden wir sie unverzüglich zur Kenntnis geben.–
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung insgesamt oder zu einzelnen Klauseln ausdrücklich schriftlich zu. Stehen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden mit unseren in Widerspruch, so gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangig.
3. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Offerten sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Dies gilt namentlich auch für Aufträge und Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern im Außendienst. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
§ 3 Lieferumfang
1. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nicht-verfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
2. Ist die Bestellung artikelbezogen, so bleibt der Vertragsschluss im Übrigen unbeeinflusst von der Nichtverfügbarkeit einzelner Artikel. Gleiches gilt für den Fall der nicht vollzähligen Lieferung eines bestimmten Artikels, sofern die Lieferung der Mindermenge für den Kunden nicht unzumutbar ist.
3. Teillieferungen sind zulässig; jede Teillieferung gilt als selbständiges Rechtsgeschäft.
§ 4 Preise
1. Alle Angebots- und Verkaufspreise sind stets freibleibend. Die Berechnung der Preise erfolgt grundsätzlich zu den am Liefertag gültigen Preisen zzgl. Verpackung ab unserem Auslieferungslager in Velbert.
2. Ist es uns, ohne dass wir dies zu vertreten hätten, nur möglich zu erhöhten Preisen zu liefern, so hat der Kunde die Wahl, den erhöhten Preis zu akzeptieren oder die Lieferung abzulehnen. In letzterem Fall sind wir befugt, folgenlos vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
3. Sämtliche Preise in unseren Preislisten verstehen sich ab unserem Lager rein netto ohne Mehrwertsteuer und Skonto. Die Mehrwertsteuer wird in jeder Rechnung gesondert aufgeführt. Verpackungsmaterial, Kosten einer etwaigen Transportversicherung u.ä. werden zum Selbstkostenpreis berechnet und sind mit der Warenrechnung zu bezahlen.
§ 5 Zahlung
1. Unsere Forderungen sind innerhalb 14 Tagen sofort rein Netto fällig.
2. Der Unternehmer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Wir sind berechtigt, den Verzugseintritt durch ein früheres Mahnschreiben herbeizuführen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3. Wechsel, Schecks und alle sonstigen bargeldlosen Zahlungen werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont-, Einziehungs- oder sonstige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Sie sind sofort in bar zu zahlen. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich aller Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
4. Werden vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden uns Umstände bekannt, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ergibt, sind wir berechtigt, Lieferungen aus bereits bestätigten Bestellungen von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Machen wir von diesen Rechten keinen Gebrauch, beinhaltet dies keinen Verzicht auf eine spätere Geltendmachung. Machen wir von unseren Rechten Gebrauch, so hat dies keinen Einfluss auf die vom Kunden übernommenen Verpflichtungen.
5. Wir haben Anspruch auf nach Art und Umfang übliche Sicherheit für unsere Forderungen, auch soweit sie bedingt, befristet oder noch nicht fällig sind.
6. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferung
1. Wir sind bemüht, die angegebenen Liefer- und Leistungsfristen einzuhalten. Zeitangaben gelten jedoch stets nur annähernd.
2. Wenn Lieferfristen als Zeitraum angegeben sind, beginnen sie mit dem Datum unserer
Auftragsbestätigung. Sie gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung aus von uns nicht zu vertretenen Gründen nicht möglich ist. Bei Selbstabholung beziehen sich die Lieferfristen und Termine auf den Zeitpunkt, für den wir die Ware versandbereit gemeldet haben. Die vereinbarten Lieferfristen und Termine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus dem Verzug des Kunden um den Zeitraum, um den der Kunde aus diesem oder einem anderen Geschäft in Verzug ist.
3. Geraten wir in Verzug, hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 60 Tagen zu setzen. Nach Ablauf der Frist kann er vom Vertrag zurücktreten.
4. Wir geraten nicht in Lieferverzug bei höherer Gewalt und unvorhergesehenen Ereignissen, die es uns unmöglich machen, den Vertrag ganz oder teilweise zu erfüllen. Hierzu zählen auch Umstände, auf die wir keinen bestimmenden Einfluss ausüben können, wie z.B. solche, die bei unseren Vorlieferanten oder Transporteuren vorliegen. Bei solchen Umständen sind wir befugt, folgenlos ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
§ 7 Versand und Gefahrübergang
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Die Versandart wird nach unserer Wahl vorgenommen.
2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Zum vereinbarten Termin versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden. Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen.
§ 8 Gewährleistung
1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Im Falle der Ersatzlieferung ist uns die mangelhafte Sache zurückzugewähren.
4. Je Mangelanzeige stehen uns 2 Nacherfüllungsversuche zu. Für die Nacherfüllung ist uns eine angemessene Frist einzuräumen, die es uns auch ermöglicht, unseren Lieferanten mit in die Mangelbehebung einzubeziehen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Von einem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist erst auszugehen, wenn uns hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
5. Untersuchungs- und Rügepflicht:
a) Für kaufmännische Unternehmer gilt § 377 HGB.
b) Sonstige Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
c) Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
7. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
8. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Ware 1 Jahr ab Ablieferung der Ware; für gebrauchte Ware wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware; bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
9. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
10. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
11. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montage-anleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
12. Im Rahmen der Gewährleistung ist der Kunde verpflichtet, uns die bemängelte Ware zu übersenden, sofern wir dies verlangen. Wir bestimmen die Art der Übersendung und tragen die Kosten. Stellt sich heraus, dass es sich nicht um einen Mangel handelt, der unter die Gewährleistung fällt, sind die Transport-kosten von dem Kunden zu erstatten.
§ 9 Gewährleistungsansprüche gegenüber Lieferanten
Soweit wir im Rahmen des Rückgriffs gemäß §§ 478, 479 BGB in Anspruch genommen werden, gelten unabdingbar die vorgenannten Rückgriffsvorschriften zu unseren Gunsten auch gegenüber unseren Lieferanten.
§ 10 Rückgriff des Unternehmers
Unsere Inanspruchnahme gemäß §§ 478, 479 BGB scheidet aus, soweit der Unternehmer gegen die Untersuchungs- und Rügepflicht verstoßen hat. Sie scheidet weiter aus, soweit ein Mangel tatsächlich nicht vorliegt, insbesondere wenn der Unternehmer mit dem Verbraucher eine Kulanzabwicklung vornimmt. Sie scheidet ferner aus, wenn der Unternehmer sich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen hat.
§ 11 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert unserer Forderungen um mehr als 15 %, so werden wir übersteigende Sicherheiten nach freiem Ermessen freigeben.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche.
5. Wird die Ware, gleich aus welchem Grunde, zurückgenommen, so sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche, 15% des dem Kunden in Rechnung gestellten Warenpreises für unsere mit der Rücknahme verbundenen Kosten pauschal in Rechnung zu stellen. Dem Kunden ist ausdrücklich der Nachweis gestattet ein Schaden oder eine Wertminderung sei bei uns nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
6. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
7. Der Kunde informiert uns unverzüglich, über Beschädigungen der unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und benennt uns die ersatzpflichtige Person und/oder die für die Schadenregulierung zustehende Versicherung.
8. Eine Verpfändung oder Sicherungsübertragung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden nicht gestattet. Bei Zahlungseinstellung ist die Ware ohne besondere Aufforderung auszusondern und zu unserer Verfügung zu halten.
9. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 13 Verbrauchsgüterkauf
Handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf, so gelten die unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften, soweit einzelne der hier niedergelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit diesen ganz oder teilweise in Widerspruch stehen.
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.