Silca GmbH Quick Support
Fernwartungsklauseln der Silca GmbH
1. Gegenstand des Vertrags
Dieser Vertrag umfaßt folgende, vom der Firma Silca GmbH durchzuführende Fernwartungsarbeiten:
- Installation/Deinstallation der Silca Software und der notwendigen Komponenten die zum reibungslosen Betrieb der Software und elektronischen Maschinen notwendig sind.
- Wartung und Fehlersuche der elektronischen Maschinen und deren Software, sofern über die Fernwartungssoftware möglich.
- Erstellung von Sicherungsdateien bezogen auf die Silca Software und deren Komponenten
2. Allgemeine Pflichten der Firma Silca GmbH
(1) Die Firma Silca GmbH verpflichtet sich, Fernwartungsarbeiten nur auf Weisung des Auftraggebers von hierzu autorisierten Mitarbeitern ordnungsgemäß durchführen zu lassen. Diese autorisierten Mitarbeiter benennt die Firma Silca GmbH dem Auftraggeber.
(2) Die Firma Silca GmbH lässt Fernwartungsarbeiten nur von solchen Personen durchführen, die auf das Datengeheimnis verpflichtet sind.
(3) Die Firma Silca GmbH verpflichtet sich, bei Fernwartung in sensiblen Bereichen, beispielsweise bei Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen, nur festangestellte Mitarbeiter für Fernwartungsarbeiten einzusetzen, die auf das Datengeheimnis verpflichtet sind.
3. Unterauftragsverhältnisse
Die Einschaltung eines Subunternehmers bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Auftraggeber.
4. Zweckbindung
Personenbezogene Daten, die der Firma Silca GmbH im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrags bekannt werden, darf die Firma Silca GmbH nur für Zwecke der Fernwartung verwenden. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist der Firma Silca GmbH untersagt.
5. Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
(1) Der Aufbau der Fernwartungsverbindung darf nur durch den Auftraggeber erfolgen; Fernwartungsarbeiten dürfen nur mit seiner Zustimmung begonnen werden. (2) Fernwartungsarbeiten dürfen nur begonnen werden, wenn sich das Fernwartungspersonal mit Benutzerkennung und Passwort angemeldet hat.
(3) Der Auftraggeber protokolliert die Fernwartungsaktivitäten der Firma Silca GmbH mit Datum, Uhrzeit und Benutzerkennung automatisch, überprüft die Protokolle und bewahrt die Protokolle für ein Jahr auf.
(4) Der Auftraggeber räumt der Firma Silca GmbH nur die Zugriffsrechte ein, die diese zur Durchführung der Fernwartungsarbeiten tatsächlich benötigt. Er stellt sicher, dass die Firma Silca GmbH nur insoweit auf gespeicherte personenbezogene Daten zugreifen kann, als dies zur Durchführung der Fernwartungsarbeiten unerlässlich notwendig ist.
(5) Die Firma Silca GmbH darf von den ihr eingeräumten Zugriffsrechten nur in dem für die Durchführung der Fernwartungsarbeiten unerlässlich notwendigen Umfang Gebrauch machen.
(6) Die Firma Silca GmbH darf personenbezogene Daten im Wege eines Filetransfers oder Downloads für Zwecke der Fehleranalyse und -behebung nur dann vom DV-System des Auftraggebers abziehen und auf ihr eigenes kopieren, wenn sie dafür zuvor die schriftliche Erlaubnis des Auftraggebers eingeholt hat.
(7) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Fernwartungsarbeiten von einem Kontrollbildschirm aus zu verfolgen und jederzeit abzubrechen. Soweit die Firma Silca GmbH daran mitwirken muss, gewährleistet sie, dass dies möglich ist.
(8) Die Firma Silca GmbH muss personenbezogene Daten, die sie bei der Fernwartung erhalten hat, unverzüglich löschen oder dem Auftraggeber zurückgeben, wenn sie für die Durchführung der Fernwartungsarbeiten nicht mehr erforderlich sind. Etwaige der Firma Silca GmbH übergebene Papierausdrucke mit personenbezogenen Daten muss die Firma Silca GmbH nach Abschluss der Fernwartungsarbeiten unverzüglich zurückgeben.
6. Kündigung
Der Auftraggeber ist zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn die Firma Silca GmbH trotz schriftlicher Aufforderung ihre Leistungen nach Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt oder ihre Pflichten nach Nrn. 2 bis 5 dieses Vertrags verletzt.
Um die Datei herunterzuladen, bitte vorher die Fernwartungsklausel bestätigen - danke!